Beurlaubungen und Entschuldigungen

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie gerne über die in unserer Schule gängige Handhabung informieren:

  1. Erkrankt Ihr Kind, informieren Sie uns bitte telefonisch vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 7.50 Uhr (Anrufbeantworter) oder geben Sie einem Klassenkameraden Ihres Kindes Bescheid, dass Ihr Kind an diesem Tag nicht zum Unterricht kommen kann.

    Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt, ruft die Schule bei Ihnen zu Hause an (Dies sollte jedoch nur in Ausnahmefällen vorkommen!) So können wir kontrollieren, ob Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.

  2. Sollte Ihr Kind längere Zeit fehlen, informieren Sie die Klassenlehrerin über den voraussichtlichen Zeitraum des Fehlens.
  3. Die mündliche Entschuldigung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Geben Sie diese Ihrem Kind nach Beendigung der Krankheit mit in die Schule.

  4. Für alle absehbaren Fehlzeiten (Arzttermin, Familienfeste,..) ist die Beurlaubung vom Unterricht vorher zu beantragen. Dies ist wichtig für uns, damit wir planen können.

    Dabei gilt:

    • einzelne Stunden beurlaubt der Fach- oder Klassenlehrer
    • eine Beurlaubung bis zu 3 Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenlehrer
    • in anderen Fällen beurlaubt der Schulleiter

    Ein solch „anderer Fall“  ist insbesondere die Beurlaubung vor und nach den Ferien. §36 Absatz 2 der Schulordnung besagt: „Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollten nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.“

     

    Bitte planen Sie Ihre Urlaubsreisen so, dass sie in den Ferienzeiten liegen. Nur so kann bei uns der Schulbetrieb reibungslos weiterlaufen.